Home  »  Meldung vom 23.12.2019  »  Marke ACCUEQUALIZER von Rotzinger AG

Wortmarke ACCUEQUALIZER von Rotzinger AG - Markeneintrag Nr. 593936


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.11.2009



Details zur Marke ACCUEQUALIZER

Gesuch Nr.

55919/2009

Wortmarke

ACCUEQUALIZER

Eintrag ins Markenregister

27.11.2009

Hinterlegungs­datum

28.05.2009

Eintragsänderung

27.11.2009

Ablauf Schutzfrist

28.05.2019

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 42

Löschdatum

21.12.2019

Inhaber

Rotzinger AG
Rinaustrasse 30
4303 Kaiseraugst CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Förderanlagen und deren Teilen, nämlich Paket- und Gepäckförderanlagen, Rollbahnen, Förderbänder, Becherelevatoren, Behälterförderanlagen, Etagenförderer, Hebetische, hydraulische Aufzüge, Kettenförderer, Kreisförderer, Schneckenförderer, Zwischenspeicheranlagen und deren Teile für Fabriktations-und Distributionsbetriebe.

Klasse 42

Planung von Fabrikationsanlagen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag ACCUEQUALIZER

Markeneintragung: Die Markennummer 593936 gehört zu der Wortmarke «ACCUEQUALIZER» von Rotzinger AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 593936 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Dezember 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 593936 gehört dem Inhaber Rotzinger AG Rinaustrasse 30, 4303 Kaiseraugst CH. Der Inhaber Rotzinger AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ACCUEQUALIZER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ACCUEQUALIZER, eingetragen durch Rotzinger AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.