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EMMENTALER. Ein Stück Schweiz ((fig.)) (593436)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 593436

Details zur Marke EMMENTALER. Ein Stück Schweiz ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

58317/2009

Bildmarke

EMMENTALER. Ein Stück Schweiz ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.11.2009

Hinterlegungs­datum

05.11.2009

Ablauf Schutzfrist

05.11.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Inhaber

Emmentaler Switzerland
Consortium Emmentaler AOP, Zieglerstrasse 43 B, Postfach
3003 Bern 14 CH
 

Vertreter

Lenz & Staehelin
Brandschenkestrasse 24
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag EMMENTALER. Ein Stück Schweiz ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 593436 gehört zu der Bildmarke «EMMENTALER. Ein Stück Schweiz ((fig.))» von Emmentaler Switzerland. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 593436 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 593436 gehört dem Inhaber Emmentaler Switzerland Consortium Emmentaler AOP, Zieglerstrasse 43 B, Postfach, 3003 Bern 14 CH. Emmentaler Switzerland wird vertreten durch Lenz & Staehelin Brandschenkestrasse 24, 8027 Zürich CH.


Marke EMMENTALER. Ein Stück Schweiz ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke EMMENTALER. Ein Stück Schweiz ((fig.)), eingetragen durch Emmentaler Switzerland, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.