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Bildmarke 591653 von Danstar Ferment AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.09.2009

Bildmarke 591653

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

57288/2009

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.09.2009

Hinterlegungs­datum

03.07.2009

Eintragsänderung

28.09.2009

Ablauf Schutzfrist

03.07.2019

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

28.01.2020

Inhaber

Danstar Ferment AG
Poststrasse 30
6300 Zug CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach 1772
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse; bakteriologische Präparate für medizinische, pharmazeutische oder veterinärmedizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; Babykost; Präparate mit Mikro-Organismen, adaptiert für den medizinischen oder diätetischen Gebrauch; diätetische Präparate für medizinische Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 591653 gehört zu der Bildmarke «-» von Danstar Ferment AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 591653 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Januar 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 591653 gehört dem Inhaber Danstar Ferment AG Poststrasse 30, 6300 Zug CH. Danstar Ferment AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach 1772, 8027 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Danstar Ferment AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.