Details zur Marke REFORCYL
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
59486/2009
Wortmarke
REFORCYL
Eintrag ins Markenregister
21.09.2009
Hinterlegungsdatum
31.08.2009
Eintragsänderung
21.09.2009
Ablauf Schutzfrist
31.08.2029
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
1, 3
Inhaber
Dörflistrasse 120
8050 Zürich CH
Vertreter
Badenerstrasse 549
8048 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 1
Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.
Klasse 3
Waschmittel, Bleichmittel; Putzmittel, Poliermittel, Fettentfernungsmittel und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.
Zusammenfassung zum Markeneintrag REFORCYL
Markeneintragung: Die Markennummer 591137 gehört zu der Wortmarke «REFORCYL» von RAHN AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 591137 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Februar 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 591137 gehört dem Inhaber RAHN AG Dörflistrasse 120, 8050 Zürich CH. RAHN AG wird vertreten durch Habermann, Hruschka & Schnabel Badenerstrasse 549, 8048 Zürich CH.
Marke REFORCYL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke REFORCYL, eingetragen durch RAHN AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)