Home  »  Meldung vom 22.11.2019  »  Marke ticinARTE von Niklaus Starck

Wortmarke ticinARTE von Niklaus Starck - Markeneintrag Nr. 590518


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Tessin  TI (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.08.2009



Details zur Marke ticinARTE

Gesuch Nr.

54724/2009

Wortmarke

ticinARTE

Eintrag ins Markenregister

27.08.2009

Hinterlegungs­datum

29.04.2009

Eintragsänderung

27.08.2009

Ablauf Schutzfrist

29.04.2019

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

39, 41, 42

Löschdatum

21.11.2019

Inhaber

Niklaus Starck
via Nosetto 26
6622 Ronco s/Ascona CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 39

Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ticinARTE

Markeneintragung: Die Markennummer 590518 gehört zu der Wortmarke «ticinARTE» von Niklaus Starck. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 590518 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. November 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 590518 gehört dem Inhaber Niklaus Starck via Nosetto 26, 6622 Ronco s/Ascona CH. Der Inhaber Niklaus Starck hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ticinARTE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ticinARTE, eingetragen durch Niklaus Starck, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.