Home  »  Meldung vom 14.11.2025  »  Marke Der Burgerspittel ((fig.)) von Burgergemeinde Bern

Der Burgerspittel ((fig.)) (588724)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 588724

Details zur Marke Der Burgerspittel ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

56969/2009

Bildmarke

Der Burgerspittel ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.07.2009

Hinterlegungs­datum

25.06.2009

Ablauf Schutzfrist

25.06.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 43, 44

Inhaber

Burgergemeinde Bern
Burgerkanzlei, Bahnhofplatz 2, Postfach
3001 Bern CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Der Burgerspittel ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 588724 gehört zu der Bildmarke «Der Burgerspittel ((fig.))» von Burgergemeinde Bern. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 588724 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 588724 gehört dem Inhaber Burgergemeinde Bern Burgerkanzlei, Bahnhofplatz 2, Postfach, 3001 Bern CH. Burgergemeinde Bern wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke Der Burgerspittel ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Der Burgerspittel ((fig.)), eingetragen durch Burgergemeinde Bern, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.