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Wortmarke VIGILEO von Edwards Lifesciences Corporation - ... 588391


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.07.2009



Details zur Marke VIGILEO

Gesuch Nr.

53498/2009

Wortmarke

VIGILEO

Eintrag ins Markenregister

02.07.2009

Hinterlegungs­datum

30.03.2009

Eintragsänderung

02.07.2009

Ablauf Schutzfrist

30.03.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Inhaber

Edwards Lifesciences Corporation
One Edwards Way
92614 Irvine, CA US
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Medizinische und chirurgische Apparate und Instrumente; medizinische, kardiologische und Sauerstoffmonitore; medizinische Apparate für die hämodynamische Beobachtung, nämlich das Messen und die Anzeige von Herzleistungen, venöser Sauerstoffsättigung und davon abstammenden Faktoren; Teile und Ersatzteile für die vorgenannten Waren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VIGILEO

Markeneintragung: Die Markennummer 588391 gehört zu der Wortmarke «VIGILEO» von Edwards Lifesciences Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 588391 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. November 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 588391 gehört dem Inhaber Edwards Lifesciences Corporation One Edwards Way, 92614 Irvine, CA US. Edwards Lifesciences Corporation wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke VIGILEO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VIGILEO, eingetragen durch Edwards Lifesciences Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.