Home  »  Meldung vom 13.09.2024  »  Marke DIABUNDA von Syngenta Crop Protection AG

Wortmarke DIABUNDA von Syngenta Crop Protection AG - ... 588385


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.07.2009



Details zur Marke DIABUNDA

Gesuch Nr.

56987/2009

Wortmarke

DIABUNDA

Eintrag ins Markenregister

02.07.2009

Hinterlegungs­datum

25.06.2009

Eintragsänderung

02.07.2009

Ablauf Schutzfrist

25.06.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

31

Inhaber

Syngenta Crop Protection AG
Rosentalstrasse 67
4058 Basel CH
 

Vertreter

Wild Schnyder AG
Forchstrasse 30, Postfach
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DIABUNDA

Markeneintragung: Die Markennummer 588385 gehört zu der Wortmarke «DIABUNDA» von Syngenta Crop Protection AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 588385 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. September 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 588385 gehört dem Inhaber Syngenta Crop Protection AG Rosentalstrasse 67, 4058 Basel CH. Syngenta Crop Protection AG wird vertreten durch Wild Schnyder AG Forchstrasse 30, Postfach, 8032 Zürich CH.


Marke DIABUNDA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DIABUNDA, eingetragen durch Syngenta Crop Protection AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.