Home  »  Meldung vom 28.06.2019  »  NeueInnenstadt von Schweizerische Bundesbahnen SBB

Bildmarke NeueInnenstadt von Schweizerische Bundesbahnen ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.06.2009

Bildmarke 587347

Details zur Marke NeueInnenstadt ((fig.))

Gesuch Nr.

64654/2008

Bildmarke

NeueInnenstadt ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.06.2009

Hinterlegungs­datum

01.12.2008

Eintragsänderung

10.06.2009

Ablauf Schutzfrist

01.12.2018

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 43

Löschdatum

27.06.2019

Inhaber

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Hilfikerstrasse 1
3000 Bern 65 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Unternehmensberatung.

Klasse 36

Immobilienwesen.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag NeueInnenstadt ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 587347 gehört zu der Bildmarke «-» von Schweizerische Bundesbahnen SBB. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 587347 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Juni 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 587347 gehört dem Inhaber Schweizerische Bundesbahnen SBB Hilfikerstrasse 1, 3000 Bern 65 CH. Der Inhaber Schweizerische Bundesbahnen SBB hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke NeueInnenstadt ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NeueInnenstadt ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Bundesbahnen SBB, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.