Home  »  Meldung vom 06.09.2019  »  Marke overto by Feller von Feller AG

Wortmarke overto by Feller von Feller AG - Markeneintrag Nr. 586836


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.05.2009



Details zur Marke overto by Feller

Gesuch Nr.

51646/2009

Wortmarke

overto by Feller

Eintrag ins Markenregister

25.05.2009

Hinterlegungs­datum

13.02.2009

Eintragsänderung

25.05.2009

Ablauf Schutzfrist

13.02.2019

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

05.09.2019

Inhaber

Feller AG
Bergstrasse 70
8810 Horgen CH
 

Vertreter

Swissberg AG
Seefeldstrasse 224, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Elektrische, elektromechanische und elektronische Apparate und Komponenten für die Zutrittskontrolle mittels biometrischer Merkmale (Daten eines Fingers) und dazugehörige Fingerscanner, Steuereinheiten und Netzteile.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag overto by Feller

Markeneintragung: Die Markennummer 586836 gehört zu der Wortmarke «overto by Feller» von Feller AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 586836 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. September 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 586836 gehört dem Inhaber Feller AG Bergstrasse 70, 8810 Horgen CH. Feller AG wird vertreten durch Swissberg AG Seefeldstrasse 224, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke overto by Feller mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke overto by Feller, eingetragen durch Feller AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.