Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke VItodata für Organisation im Gesundheitswesen ((fig.)) von Vitodata AG

VItodata für Organisation im Gesundheitswesen ((fig.)) (586148)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 586148

Details zur Marke VItodata für Organisation im Gesundheitswesen ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

52091/2009

Bildmarke

VItodata für Organisation im Gesundheitswesen ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.05.2009

Hinterlegungs­datum

25.02.2009

Ablauf Schutzfrist

25.02.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16

Inhaber

Vitodata AG
Deisrütistrasse 10
8472 Seuzach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag VItodata für Organisation im Gesundheitswesen ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 586148 gehört zu der Bildmarke «VItodata für Organisation im Gesundheitswesen ((fig.))» von Vitodata AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 586148 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 586148 gehört dem Inhaber Vitodata AG Deisrütistrasse 10, 8472 Seuzach CH. Der Inhaber Vitodata AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke VItodata für Organisation im Gesundheitswesen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke VItodata für Organisation im Gesundheitswesen ((fig.)), eingetragen durch Vitodata AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.