Home  »  Meldung vom 29.08.2019  »  SwissBexA Schweizer Bauexperten Ausbildung von Mezzelani/SwissBexA

Bildmarke SwissBexA Schweizer Bauexperten Ausbildung von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.04.2009

Bildmarke 585400

Details zur Marke SwissBexA Schweizer Bauexperten Ausbildung ((fig.))

Gesuch Nr.

51301/2009

Bildmarke

SwissBexA Schweizer Bauexperten Ausbildung ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.04.2009

Hinterlegungs­datum

05.02.2009

Eintragsänderung

15.04.2009

Ablauf Schutzfrist

05.02.2019

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Löschdatum

28.08.2019

Inhaber

Mezzelani/SwissBexA
Oberfeldstrasse 111
8408 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SwissBexA Schweizer Bauexperten Ausbildung ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 585400 gehört zu der Bildmarke «-» von Mezzelani/SwissBexA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 585400 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. August 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 585400 gehört dem Inhaber Mezzelani/SwissBexA Oberfeldstrasse 111, 8408 Winterthur CH. Der Inhaber Mezzelani/SwissBexA hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SwissBexA Schweizer Bauexperten Ausbildung ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SwissBexA Schweizer Bauexperten Ausbildung ((fig.)), eingetragen durch Mezzelani/SwissBexA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.