Details zur Marke PENTA Safety ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
51036/2009
Bildmarke
PENTA Safety ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
02.04.2009
Hinterlegungsdatum
30.01.2009
Eintragsänderung
02.04.2009
Ablauf Schutzfrist
30.01.2019
Status Marke
gelöscht
Nizza-Klassifikation Nr.
42, 45
Löschdatum
23.08.2019
Inhaber
Untere Herrensbergstrasse 8
8269 Fruthwilen CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.
Klasse 45
Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Sachwerten oder Personen; Dienstleistungen eines Detektivs; Babysitting; Begleitung von Personen als Gesellschafter, Mediation; Ehevermittlung, Vermittlung von Bekanntschaften; Erstellung von Horoskopen; Bestattungen, Feuerbestattungen, Organisation von religiösen Veranstaltungen; Vermietung von Bekleidungsstücken.
Zusammenfassung zum Markeneintrag PENTA Safety ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 585075 gehört zu der Bildmarke «-» von Thomas Gasser. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 585075 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. August 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 585075 gehört dem Inhaber Thomas Gasser Untere Herrensbergstrasse 8, 8269 Fruthwilen CH. Der Inhaber Thomas Gasser hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke PENTA Safety ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke PENTA Safety ((fig.)), eingetragen durch Thomas Gasser, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.