Home  »  Meldung vom 25.06.2026  »  Marke STELLEN-ANZEIGER DAS SCHWEIZER JOB-PORTAL ((fig.)) von stellen-anzeiger.ch GmbH

STELLEN-ANZEIGER DAS SCHWEIZER JOB-PORTAL ((fig.)) (583648)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 583648

Details zur Marke STELLEN-ANZEIGER DAS SCHWEIZER JOB-PORTAL ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

52024/2009

Bildmarke

STELLEN-ANZEIGER DAS SCHWEIZER JOB-PORTAL ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

02.03.2009

Hinterlegungs­datum

24.02.2009

Ablauf Schutzfrist

24.02.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Inhaber

stellen-anzeiger.ch GmbH
Luzernerstrasse 103
6333 Hünenberg See CH
 

Vertreter

Dr. Lusuardi AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag STELLEN-ANZEIGER DAS SCHWEIZER JOB-PORTAL ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 583648 gehört zu der Bildmarke «STELLEN-ANZEIGER DAS SCHWEIZER JOB-PORTAL ((fig.))» von stellen-anzeiger.ch GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 583648 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Dezember 1975 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 583648 gehört dem Inhaber stellen-anzeiger.ch GmbH Luzernerstrasse 103, 6333 Hünenberg See CH. stellen-anzeiger.ch GmbH wird vertreten durch Dr. Lusuardi AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke STELLEN-ANZEIGER DAS SCHWEIZER JOB-PORTAL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke STELLEN-ANZEIGER DAS SCHWEIZER JOB-PORTAL ((fig.)), eingetragen durch stellen-anzeiger.ch GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.