Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke SAGA KHAN Das Einzige in der Schweiz ((fig.)) von Saga Khan SA

SAGA KHAN Das Einzige in der Schweiz ((fig.)) (583497)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 583497

Details zur Marke SAGA KHAN Das Einzige in der Schweiz ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

64500/2008

Bildmarke

SAGA KHAN Das Einzige in der Schweiz ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

25.02.2009

Hinterlegungs­datum

26.11.2008

Ablauf Schutzfrist

26.11.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 43

Inhaber

Saga Khan SA
Zugerstrasse 77
6340 Baar CH
 

Vertreter

Dr. Lusuardi AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag SAGA KHAN Das Einzige in der Schweiz ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 583497 gehört zu der Bildmarke «SAGA KHAN Das Einzige in der Schweiz ((fig.))» von Saga Khan SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 583497 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 583497 gehört dem Inhaber Saga Khan SA Zugerstrasse 77, 6340 Baar CH. Saga Khan SA wird vertreten durch Dr. Lusuardi AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke SAGA KHAN Das Einzige in der Schweiz ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SAGA KHAN Das Einzige in der Schweiz ((fig.)), eingetragen durch Saga Khan SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.