Details zur Marke Blick am Abend ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
60294/2008
Bildmarke
Blick am Abend ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
16.01.2009
Hinterlegungsdatum
20.08.2008
Eintragsänderung
16.01.2009
Ablauf Schutzfrist
20.08.2028
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 16, 35, 36, 38, 40, 41, 42
Farbanspruch
Schwarz, weiss, violett.
Inhaber
Vertreter
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Herunterladbare elektronische Daten und Publikationen; bespielte und unbespielte elektronische Datenträger; Computer Software und Applikationsprogramme; fotografische, Film- und optische Apparate und -instrumente; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Computersoftwareplattformen.
Klasse 16
Druckereierzeugnisse aller Art, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften und Bücher sowie Druckereierzeugnisse als Beilagen zu diesen Printmedien.
Klasse 35
Zusammenstellen und Systematisieren von Daten in elektronischen Datenbanken; Werbung, einschliesslich Vermitteln von Inseraten, insbesondere über globale/universale Telekommunikationssysteme; Zurverfügungstellen von Werbeflächen in Print- und Onlinemedien; Publikation von Inseraten zu Werbezwecken; E-Commerce-Dienstleistungen, nämlich Vermittlung von Verträgen über die Anschaffung und Veräusserung von Waren; Marketing; Durchführung von Auktionen, insbesondere via Telekommunikationssysteme.
Klasse 36
Finanzielle Förderung (Sponsoring) von sportlichen und kulturellen Anlässen.
Klasse 38
Telekommunikation, einschliesslich Übertragung von Inseraten in jeder Form; Sammeln, Liefern und Übermitteln von Informationen in Form von Daten, Bildern, Grafiken, Ton und/ oder audiovisuellem Material mittels Computer- und/oder Kommunikationsnetzwerken (im Sinne einer Presseagentur); Telekommunikationsdienstleistungen, nämlich Verbreitung und Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen; Verschaffen von Zugang zu Computerdatenbanken, insbesondere zum Herunterladen audiovisuellen Materials; Verschaffen von Zugang und Vermietung von Zugriffszeit auf Computerdatenbanken; Vermietung von Zugangszeiten zu Computernetzwerken.
Klasse 40
Druckereidienstleistungen.
Klasse 41
Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und andern Informationsträgern, auch via Telekommunikationsnetzwerke; Herausgabe von Inseraten (nicht zu Werbezwecken) in Druckmedien, multimedialen Computernetzwerken, Radio und Fernsehen; Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion und Redaktion von Radio- und Fernsehsendungen; Ausbildung; Durchführung von Seminaren und Workshops; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten; Organisation und Durchführung von Wettbewerben (einschliesslich Verleihung von Preisen); Organisation und Durchführung von Galaveranstaltungen und andern gesellschaftlichen Anlässen (Events), nämlich von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen oder von solchen mit Unterhaltungscharakter.
Klasse 42
Vermietung und Wartung von Speicherplätzen zur Benutzung als Websites für Dritte (hosting); Wartung von Computersoftware.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Blick am Abend ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 581751 gehört zu der Bildmarke «-» von Ringier AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 581751 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 581751 gehört dem Inhaber Ringier AG Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen CH. Ringier AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.
Marke Blick am Abend ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Blick am Abend ((fig.)), eingetragen durch Ringier AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.