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Wortmarke Luftsprünge von Beatrix Iten - Markeneintrag Nr. 581666


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.01.2009



Details zur Marke Luftsprünge

Gesuch Nr.

50112/2009

Wortmarke

Luftsprünge

Eintrag ins Markenregister

14.01.2009

Hinterlegungs­datum

07.01.2009

Eintragsänderung

14.01.2009

Ablauf Schutzfrist

07.01.2019

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

20, 28, 41

Löschdatum

16.10.2012

Inhaber

Beatrix Iten
Seestrasse 1
6315 Oberägeri CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Möbel, Spiegel, Rahmen; Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen.

Klasse 28

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck; Spielkarten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Luftsprünge

Markeneintragung: Die Markennummer 581666 gehört zu der Wortmarke «Luftsprünge» von Beatrix Iten. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 581666 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Oktober 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 581666 gehört dem Inhaber Beatrix Iten Seestrasse 1, 6315 Oberägeri CH. Der Inhaber Beatrix Iten hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Luftsprünge mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Luftsprünge, eingetragen durch Beatrix Iten, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.