Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke traveltip DAS MAGAZIN FÜR FERIEN ((fig.)) von Primus Verlag AG

traveltip DAS MAGAZIN FÜR FERIEN ((fig.)) (578506)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 578506

Details zur Marke traveltip DAS MAGAZIN FÜR FERIEN ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02944/2005

Bildmarke

traveltip DAS MAGAZIN FÜR FERIEN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.10.2008

Hinterlegungs­datum

08.12.2005

Ablauf Schutzfrist

08.12.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 39

Inhaber

Primus Verlag AG
Hammerstrasse 81
8032 Zürich CH
 

Vertreter

Stiffler & Partner
Dufourstrasse 101
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag traveltip DAS MAGAZIN FÜR FERIEN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 578506 gehört zu der Bildmarke «traveltip DAS MAGAZIN FÜR FERIEN ((fig.))» von Primus Verlag AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 578506 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 578506 gehört dem Inhaber Primus Verlag AG Hammerstrasse 81, 8032 Zürich CH. Primus Verlag AG wird vertreten durch Stiffler & Partner Dufourstrasse 101, 8034 Zürich CH.


Marke traveltip DAS MAGAZIN FÜR FERIEN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke traveltip DAS MAGAZIN FÜR FERIEN ((fig.)), eingetragen durch Primus Verlag AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.