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Wortmarke ABSORBSYS von The Procter & Gamble Company - ... 57846/2007


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.11.2007



Details zur Marke ABSORBSYS

Gesuch Nr.

Wortmarke

ABSORBSYS

Hinterlegungs­datum

20.07.2007

Ablauf Schutzfrist

20.07.2017

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Löschdatum

09.11.2007

Inhaber

The Procter & Gamble Company
One Procter & Gamble Plaza
45202 Cincinnati, Ohio US
 

Vertreter

Lardelli Bener Audétat
Hartbertstrasse 1
7001 Chur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papierwaren für Haushaltszwecke und Sanitärbedarf, zum Beispiel Küchen- und Badetücher, Küchenrollen, Servietten, Taschentücher, Gesichts- und Reinigungstücher, WC-Papier, Wischtücher; Windeln aus Papier und/oder Zellstoff.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ABSORBSYS

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 57846/2007 gehört zum Markengesuch von The Procter & Gamble Company. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 57846/2007 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. November 2007 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 57846/2007 / Wortmarke ABSORBSYS von The Procter & Gamble Company - ... gehört dem Inhaber The Procter & Gamble Company One Procter & Gamble Plaza, 45202 Cincinnati, Ohio US. The Procter & Gamble Company wird vertreten durch Lardelli Bener Audétat Hartbertstrasse 1, 7001 Chur CH.


Marke ABSORBSYS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ABSORBSYS, eingetragen durch The Procter & Gamble Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.