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Wortmarke Bigi-Lotto von Alfred Langenegger - Markeneintrag ... 57836/2014


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.10.2014



Details zur Marke Bigi-Lotto

Gesuch Nr.

Wortmarke

Bigi-Lotto

Hinterlegungs­datum

04.07.2014

Ablauf Schutzfrist

04.07.2024

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 28, 41

Löschdatum

16.10.2014

Inhaber

Alfred Langenegger
Flurstrasse 30
8048 Zürich CH
 

Vertreter

Markenregistrierung.ch GmbH
Nordstrasse 32
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse, Tickets, Karten, Lose.

Klasse 28

Spielkarten; Spielautomaten (Glücksspielautomaten); Jetons für Glücksspiele; Spiele, Bingokarten; Ausstattungen für Glücksspiele, soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 41

Veranstalten von Lotterien mit Onlinezugang; Glücksspiele; Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und anderen Glücksspielen; Unterhaltung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bigi-Lotto

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 57836/2014 gehört zum Markengesuch von Alfred Langenegger. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 57836/2014 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Oktober 2014 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 57836/2014 / Wortmarke Bigi-Lotto von Alfred Langenegger - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Alfred Langenegger Flurstrasse 30, 8048 Zürich CH. Alfred Langenegger wird vertreten durch Markenregistrierung.ch GmbH Nordstrasse 32, 8006 Zürich CH.


Marke Bigi-Lotto mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Bigi-Lotto , eingetragen durch Alfred Langenegger, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.