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Wortmarke FOCUSWATER von Rivella Aktiengesellschaft - ... 577927


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.10.2008



Details zur Marke FOCUSWATER

Gesuch Nr.

61911/2008

Wortmarke

FOCUSWATER

Eintrag ins Markenregister

16.10.2008

Hinterlegungs­datum

24.09.2008

Eintragsänderung

16.10.2008

Ablauf Schutzfrist

24.09.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 35

Inhaber

Rivella Aktiengesellschaft
Neue Industriestrasse 10
4852 Rothrist CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag FOCUSWATER

Markeneintragung: Die Markennummer 577927 gehört zu der Wortmarke «FOCUSWATER» von Rivella Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 577927 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 577927 gehört dem Inhaber Rivella Aktiengesellschaft Neue Industriestrasse 10, 4852 Rothrist CH. Rivella Aktiengesellschaft wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke FOCUSWATER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FOCUSWATER, eingetragen durch Rivella Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.