Home  »  Meldung vom 08.06.2018  »  MIBA TECH von Mibatech AG

Bildmarke MIBA TECH von Mibatech AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.10.2008

Bildmarke 577523

Details zur Marke MIBA TECH ((fig.))

Gesuch Nr.

00508/2008

Bildmarke

MIBA TECH ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.10.2008

Hinterlegungs­datum

10.06.2008

Eintragsänderung

07.10.2008

Ablauf Schutzfrist

10.06.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 19, 37

Farbanspruch

Weiss, blau, rot.

Inhaber

Mibatech AG
Bahnhofstrasse 3
3432 Lützelflüh CH
 

Vertreter

Schär Rechtsanwalt
Münstergasse 38, Postfach
3000 Bern 8 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.

Klasse 19

Baumaterialien, Rohre für Bauzwecke; transportable Bauten.

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MIBA TECH ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 577523 gehört zu der Bildmarke «-» von Mibatech AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 577523 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Juni 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 577523 gehört dem Inhaber Mibatech AG Bahnhofstrasse 3, 3432 Lützelflüh CH. Mibatech AG wird vertreten durch Schär Rechtsanwalt Münstergasse 38, Postfach, 3000 Bern 8 CH.


Marke MIBA TECH ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MIBA TECH ((fig.)), eingetragen durch Mibatech AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.