Home  »  Meldung vom 15.04.2014  »  Marke THE WINE GLASS COMPANY von Grund & Mobil Verwaltungs AG

THE WINE GLASS COMPANY (57718/2012)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.04.2014



Details zur Marke THE WINE GLASS COMPANY

Gesuch Nr.

Wortmarke

THE WINE GLASS COMPANY

Hinterlegungs­datum

25.06.2012

Ablauf Schutzfrist

25.06.2022

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

21

Löschdatum

15.04.2014

Inhaber

Grund & Mobil Verwaltungs AG
Untermüli 7, Postfach 4440
6304 Zug CH
 

Vertreter

R.A. Egli & Co, Patentanwälte
Horneggstrasse 4
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 21

Glaswaren für den Haushalt, für die Küche und für das Hotel- und Gaststättengewerbe; Kunstobjekte und dekorative Objekte aus Glas; Tafelglaswaren; geschliffene Kristallglasteile; Hohlglaswaren wie Becher und Schalen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag THE WINE GLASS COMPANY

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 57718/2012 gehört zum Markengesuch von Grund & Mobil Verwaltungs AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 57718/2012 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. April 2014 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 57718/2012 / THE WINE GLASS COMPANY gehört dem Inhaber Grund & Mobil Verwaltungs AG Untermüli 7, Postfach 4440, 6304 Zug CH. Grund & Mobil Verwaltungs AG wird vertreten durch R.A. Egli & Co, Patentanwälte Horneggstrasse 4, 8008 Zürich CH.


Marke THE WINE GLASS COMPANY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke THE WINE GLASS COMPANY, eingetragen durch Grund & Mobil Verwaltungs AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.