Home  »  Meldung vom 07.11.2018  »  CALL-IN von Roger Fischer

Bildmarke CALL-IN von Roger Fischer (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 26.09.2008

Bildmarke 577091

Details zur Marke CALL-IN ((fig.))

Gesuch Nr.

54171/2008

Bildmarke

CALL-IN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.09.2008

Hinterlegungs­datum

01.04.2008

Eintragsänderung

26.09.2008

Ablauf Schutzfrist

01.04.2018

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

28, 41, 43

Löschdatum

06.11.2018

Inhaber

Roger Fischer
Breitackerstrasse 36
8542 Wiesendangen CH
 

Vertreter

Roger Fischer
Breitackerstrasse 36
8542 Wiesendangen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck; Spielkarten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CALL-IN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 577091 gehört zu der Bildmarke «-» von Roger Fischer. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 577091 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. November 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 577091 gehört dem Inhaber Roger Fischer Breitackerstrasse 36, 8542 Wiesendangen CH. Roger Fischer wird vertreten durch Roger Fischer Breitackerstrasse 36, 8542 Wiesendangen CH.


Marke CALL-IN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CALL-IN ((fig.)), eingetragen durch Roger Fischer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.