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Wortmarke LIMMATTALER ZEITUNG von CH Regionalmedien AG - ... 577088


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.09.2008



Details zur Marke LIMMATTALER ZEITUNG

Gesuch Nr.

58859/2007

Wortmarke

LIMMATTALER ZEITUNG

Eintrag ins Markenregister

26.09.2008

Hinterlegungs­datum

15.08.2007

Eintragsänderung

26.09.2008

Ablauf Schutzfrist

15.08.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 41

Inhaber

CH Regionalmedien AG
Neumattstrasse 1
5000 Aarau CH
 

Vertreter

lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt
Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 6
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Zeitungen schweizerischer Herkunft.

Klasse 41

Herausgabe und Verlag von Zeitungen; Dienstleistungen einer Zeitungsredaktion.



Zusammenfassung zum Markeneintrag LIMMATTALER ZEITUNG

Markeneintragung: Die Markennummer 577088 gehört zu der Wortmarke «LIMMATTALER ZEITUNG» von CH Regionalmedien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 577088 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 577088 gehört dem Inhaber CH Regionalmedien AG Neumattstrasse 1, 5000 Aarau CH. CH Regionalmedien AG wird vertreten durch lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt Schärer Rechtsanwälte, Hintere Bahnhofstrasse 6, 5001 Aarau CH.


Marke LIMMATTALER ZEITUNG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LIMMATTALER ZEITUNG, eingetragen durch CH Regionalmedien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.