Home  »  Meldung vom 27.03.2008  »  Marke Maxflex von Baumann GmbH

Wortmarke Maxflex von Baumann GmbH - Markeneintrag Nr. 57634/2007


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.03.2008



Details zur Marke Maxflex

Gesuch Nr.

Wortmarke

Maxflex

Hinterlegungs­datum

16.07.2007

Ablauf Schutzfrist

16.07.2017

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 17, 37

Löschdatum

27.03.2008

Inhaber

Baumann GmbH
Im Lehrer Feld 30
89081 Ulm DE
 

Vertreter

Cabinet Roland Nithardt,Conseils en Propriété Industrielle S.A.
Y-Parc / Rue Galilée 9
1400 Yverdon-les-Bains CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Schläuche aus Metall.

Klasse 17

Kautschuk, Gummi, Isoliermaterial; Schläuche nicht aus Metall

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen, nämlich Reparatur von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen; Installationsarbeiten, nämlich Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Maxflex

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 57634/2007 gehört zum Markengesuch von Baumann GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 57634/2007 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. März 2008 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 57634/2007 / Wortmarke Maxflex von Baumann GmbH - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Baumann GmbH Im Lehrer Feld 30, 89081 Ulm DE. Baumann GmbH wird vertreten durch Cabinet Roland Nithardt,Conseils en Propriété Industrielle S.A. Y-Parc / Rue Galilée 9, 1400 Yverdon-les-Bains CH.


Marke Maxflex mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Maxflex, eingetragen durch Baumann GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.