Home  »  Meldung vom 07.05.2019  »  Marke Bauern Gewerbe und Bürgerpartei BGB von Heinz Siegenthaler

Bauern Gewerbe und Bürgerpartei BGB (575894)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.08.2008



Details zur Marke Bauern Gewerbe und Bürgerpartei BGB

Gesuch Nr.

52099/2008

Wortmarke

Bauern Gewerbe und Bürgerpartei BGB

Eintrag ins Markenregister

27.08.2008

Hinterlegungs­datum

18.02.2008

Eintragsänderung

27.08.2008

Ablauf Schutzfrist

18.02.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 45

Inhaber

Heinz Siegenthaler
Zauggshaus
3557 Fankhaus/ Trub CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Öffentlichkeitsarbeit für politische Zwecke; politisches Lobbying für wirtschaftliche Zwecke.

Klasse 45

Politisches Lobbying ausgenommen für wirtschaftliche Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bauern Gewerbe und Bürgerpartei BGB

Markeneintragung: Die Markennummer 575894 gehört zu der Wortmarke «Bauern Gewerbe und Bürgerpartei BGB» von Heinz Siegenthaler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 575894 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Mai 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 575894 gehört dem Inhaber Heinz Siegenthaler Zauggshaus, 3557 Fankhaus/ Trub CH. Der Inhaber Heinz Siegenthaler hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Bauern Gewerbe und Bürgerpartei BGB mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Bauern Gewerbe und Bürgerpartei BGB, eingetragen durch Heinz Siegenthaler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.