Details zur Marke DENTAACTIV
Marken Nr.
Gesuch Nr.
55035/2008
Wortmarke
DENTAACTIV
Eintrag ins Markenregister
02.07.2008
Hinterlegungsdatum
18.04.2008
Eintragsänderung
02.07.2008
Ablauf Schutzfrist
18.04.2018
Status Marke
gelöscht
Nizza-Klassifikation Nr.
5, 31, 44
Löschdatum
20.11.2018
Inhaber
Vertreter
Münstergasse 38
3011 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 5
Veterinärmedizinische und Hygienepräparate und -substanzen; medizinische Zusätze zu Tierfutter; Mundwässer; Desinfektionsmittel; Pestizide; Parasitizide; Herbizide; Fungizide; Insektizide; insektentötende Halsbänder; alles zur Verwendung bei Tieren.
Klasse 31
Futtermittel für Tiere, Vögel und Fische und Präparate in Klasse 31 zur Verwendung als Zusätze für diese Futtermittel; Kauknochen für Hunde; Streu für Tiere; jedoch ohne Futtermittel für Vieh, einschliesslich Futter für Rinder, Schafe und Schweine, Futtermittel für Pferde, Futtermittel für Federvieh, Vögel und Wildgeflügel.
Klasse 44
Veterinärmedizinische Dienstleistungen; Tierspitäler.
Zusammenfassung zum Markeneintrag DENTAACTIV
Markeneintragung: Die Markennummer 573735 gehört zu der Wortmarke «DENTAACTIV» von Mars Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 573735 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. November 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 573735 gehört dem Inhaber Mars Schweiz AG Baarermattstrasse 6, 6340 Baar CH. Mars Schweiz AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.
Marke DENTAACTIV mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke DENTAACTIV, eingetragen durch Mars Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)