Home  »  Meldung vom 15.02.2018  »  KELAG von Kelag Systems AG

Bildmarke KELAG von Kelag Systems AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.06.2008

Bildmarke 573576

Details zur Marke KELAG ((fig.))

Gesuch Nr.

51444/2008

Bildmarke

KELAG ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

20.06.2008

Hinterlegungs­datum

11.06.2008

Eintragsänderung

26.06.2008

Ablauf Schutzfrist

11.06.2028

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 122 vom 26.06.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

37, 40, 42

Inhaber

Kelag Systems AG
WBK-Strasse 1
9466 Sennwald CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Klasse 40

Materialbearbeitung.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KELAG ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 573576 gehört zu der Bildmarke «-» von Kelag Systems AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 573576 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Februar 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 573576 gehört dem Inhaber Kelag Systems AG WBK-Strasse 1, 9466 Sennwald CH. Der Inhaber Kelag Systems AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke KELAG ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KELAG ((fig.)), eingetragen durch Kelag Systems AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.