Home  »  Meldung vom 05.07.2025  »  Marke Healey ((fig.)) von Healey Sports Cars Switzerland Ltd

Bildmarke Healey ((fig.)) von Healey Sports Cars ... 573242


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 573242

Details zur Marke Healey ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

51622/2008

Bildmarke

Healey ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.06.2008

Hinterlegungs­datum

07.02.2008

Ablauf Schutzfrist

07.02.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 12, 14, 18, 25, 37, 41, 42

Inhaber

Healey Sports Cars Switzerland Ltd
c/o Zurfluh Treuhand AG, Baarerstrasse 2
6300 Zug CH
 

Vertreter

Niederer Kraft Frey AG
Bahnhofstrasse 53
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Healey ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 573242 gehört zu der Bildmarke «Healey ((fig.))» von Healey Sports Cars Switzerland Ltd. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 573242 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 573242 gehört dem Inhaber Healey Sports Cars Switzerland Ltd c/o Zurfluh Treuhand AG, Baarerstrasse 2, 6300 Zug CH. Healey Sports Cars Switzerland Ltd wird vertreten durch Niederer Kraft Frey AG Bahnhofstrasse 53, 8001 Zürich CH.


Marke Healey ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Healey ((fig.)), eingetragen durch Healey Sports Cars Switzerland Ltd, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.