Home  »  Meldung vom 17.10.2018  »  Marke LENZBURGER GRENZSTEINE von Digilan AG

LENZBURGER GRENZSTEINE (572051)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.06.2008



Details zur Marke LENZBURGER GRENZSTEINE

Gesuch Nr.

53178/2008

Wortmarke

LENZBURGER GRENZSTEINE

Eintrag ins Markenregister

27.05.2008

Hinterlegungs­datum

10.03.2008

Eintragsänderung

10.06.2008

Ablauf Schutzfrist

10.03.2018

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 110 vom 10.06.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

16.10.2018

Inhaber

Digilan AG
Niederlenzerstrasse 25
5600 Lenzburg CH
 

Vertreter

Dario Zarro,Gabi Zarro von Gunten Rechtsanwälte
Flurstrasse 30
8048 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Feine Backwaren und Konditorwaren schweizerischer Herkunft.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag LENZBURGER GRENZSTEINE

Markeneintragung: Die Markennummer 572051 gehört zu der Wortmarke «LENZBURGER GRENZSTEINE» von Digilan AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 572051 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Oktober 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 572051 gehört dem Inhaber Digilan AG Niederlenzerstrasse 25, 5600 Lenzburg CH. Digilan AG wird vertreten durch Dario Zarro,Gabi Zarro von Gunten Rechtsanwälte Flurstrasse 30, 8048 Zürich CH.


Marke LENZBURGER GRENZSTEINE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LENZBURGER GRENZSTEINE, eingetragen durch Digilan AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.