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Bildmarke SPECIALIST von WD-40 Manufacturing Company ...


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 07.03.2012

Bildmarke 57102/2011

Details zur Marke SPECIALIST ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

SPECIALIST ((fig.))

Hinterlegungs­datum

15.06.2011

Ablauf Schutzfrist

15.06.2021

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

2, 3, 4

Löschdatum

07.03.2012

Farbanspruch

Grau, rot.

Inhaber

WD-40 Manufacturing Company
1061 Cudahy Place
92110 San Diego, CA US
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 2

Schutzabdeckschichten für Rostschutz und Korrosionsschutz.

Klasse 3

Reinigungsmittel für den Gebrauch auf Metalloberflächen.

Klasse 4

Allzweck-Kriech- und Schmieröl.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SPECIALIST ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 57102/2011 gehört zum Markengesuch von WD-40 Manufacturing Company. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 57102/2011 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. März 2012 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 57102/2011 / Bildmarke SPECIALIST von WD-40 Manufacturing Company ... gehört dem Inhaber WD-40 Manufacturing Company 1061 Cudahy Place, 92110 San Diego, CA US. WD-40 Manufacturing Company wird vertreten durch Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke SPECIALIST ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SPECIALIST ((fig.)), eingetragen durch WD-40 Manufacturing Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.