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Bildmarke PROSEIS von Bernhard Gunzenhauser ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 08.05.2008

Bildmarke 570823

Details zur Marke PROSEIS ((fig.))

Gesuch Nr.

63757/2007

Bildmarke

PROSEIS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.04.2008

Hinterlegungs­datum

04.12.2007

Eintragsänderung

08.05.2008

Ablauf Schutzfrist

04.12.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 88 vom 08.05.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Löschdatum

10.07.2018

Farbanspruch

Rot, gelb, grau.

Inhaber

Bernhard Gunzenhauser
Hauptstrasse 117
4102 Binningen CH
 

Vertreter

Bernhard Gunzenhauser
Hauptstrasse 117
4102 Binningen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PROSEIS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 570823 gehört zu der Bildmarke «-» von Bernhard Gunzenhauser. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 570823 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Juli 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 570823 gehört dem Inhaber Bernhard Gunzenhauser Hauptstrasse 117, 4102 Binningen CH. Bernhard Gunzenhauser wird vertreten durch Bernhard Gunzenhauser Hauptstrasse 117, 4102 Binningen CH.


Marke PROSEIS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PROSEIS ((fig.)), eingetragen durch Bernhard Gunzenhauser, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.