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Bildmarke MOTOSACOCHE von Roland Henz-Schott ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.05.2008

Bildmarke 570623

Details zur Marke MOTOSACOCHE ((fig.))

Gesuch Nr.

60730/2007

Bildmarke

MOTOSACOCHE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.04.2008

Hinterlegungs­datum

27.09.2007

Eintragsänderung

02.05.2008

Ablauf Schutzfrist

27.09.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 84 vom 02.05.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 14, 18, 25

Inhaber

Roland Henz-Schott
Sagenrainstr. 461
4252 Bärschwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser; Gepäcktaschen für Zweiräder.

Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 18

Allzwecktaschen, Reisetaschen.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MOTOSACOCHE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 570623 gehört zu der Bildmarke «-» von Roland Henz-Schott. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 570623 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. November 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 570623 gehört dem Inhaber Roland Henz-Schott Sagenrainstr. 461, 4252 Bärschwil CH. Der Inhaber Roland Henz-Schott hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MOTOSACOCHE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MOTOSACOCHE ((fig.)), eingetragen durch Roland Henz-Schott, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.