Details zur Marke MIYAKO JAPAN
Marken Nr.
Gesuch Nr.
61731/2007
Wortmarke
MIYAKO JAPAN
Eintrag ins Markenregister
16.04.2008
Hinterlegungsdatum
22.10.2007
Eintragsänderung
30.04.2008
Ablauf Schutzfrist
22.10.2027
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 83 vom 30.04.2008
Nizza-Klassifikation Nr.
29, 30, 31, 32
Inhaber
Hofwiesenstrasse 349, Franklinturm
8050 Zürich CH
Vertreter
Münstergasse 38
3011 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 29
Fleischextrakte; Milch; Speiseöle und -fette.
Klasse 30
Zucker, Tapioka, Sago; Mehle; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig; Gewürze, Kühleis.
Klasse 31
Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit sie in dieser Klassen enthalten sind; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel, Malz.
Klasse 32
Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken. Alle vorgenannten Waren japanischer Herkunft.
Zusammenfassung zum Markeneintrag MIYAKO JAPAN
Markeneintragung: Die Markennummer 570564 gehört zu der Wortmarke «MIYAKO JAPAN» von Stutzer & Co. AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 570564 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. August 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 570564 gehört dem Inhaber Stutzer & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, Franklinturm, 8050 Zürich CH. Stutzer & Co. AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.
Marke MIYAKO JAPAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke MIYAKO JAPAN, eingetragen durch Stutzer & Co. AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.