Home  »  Meldung vom 11.07.2017  »  vW ZAHNÄRZTE VON WEYDLICH von Rolf von Weydlich

Bildmarke vW ZAHNÄRZTE VON WEYDLICH von Rolf von Weydlich ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.04.2008

Bildmarke 570209

Details zur Marke vW ZAHNÄRZTE VON WEYDLICH ((fig.))

Gesuch Nr.

63969/2007

Bildmarke

vW ZAHNÄRZTE VON WEYDLICH ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.04.2008

Hinterlegungs­datum

09.12.2007

Eintragsänderung

22.04.2008

Ablauf Schutzfrist

09.12.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 77 vom 22.04.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Inhaber

Rolf von Weydlich
Schulerweg 4
8304 Wallisellen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 44

Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag vW ZAHNÄRZTE VON WEYDLICH ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 570209 gehört zu der Bildmarke «-» von Rolf von Weydlich. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 570209 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Juli 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 570209 gehört dem Inhaber Rolf von Weydlich Schulerweg 4, 8304 Wallisellen CH. Der Inhaber Rolf von Weydlich hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke vW ZAHNÄRZTE VON WEYDLICH ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke vW ZAHNÄRZTE VON WEYDLICH ((fig.)), eingetragen durch Rolf von Weydlich, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.