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Bildmarke Trend System von Element-System Rudolf Bohnacker ...


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.05.2009

Bildmarke 57003/2006

Details zur Marke Trend System ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

Trend System ((fig.))

Hinterlegungs­datum

10.12.2007

Ablauf Schutzfrist

10.12.2017

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

20

Löschdatum

12.05.2009

Farbanspruch

Rot,grau.

Inhaber

Element-System Rudolf Bohnacker GmbH
Stettiner Strasse 1
89616 Rottenacker DE
 

Vertreter

Troller Hitz Troller & Partner, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Möbel; Fachböden für Möbel aus Holz, Glas, Stein; Regale und Regalsysteme; Schränke; Raumteiler; Konsolen; Wandprofile; Träger; Wandschienen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Trend System ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 57003/2006 gehört zum Markengesuch von Element-System Rudolf Bohnacker GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 57003/2006 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Mai 2009 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 57003/2006 / Bildmarke Trend System von Element-System Rudolf Bohnacker ... gehört dem Inhaber Element-System Rudolf Bohnacker GmbH Stettiner Strasse 1, 89616 Rottenacker DE. Element-System Rudolf Bohnacker GmbH wird vertreten durch Troller Hitz Troller & Partner, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke Trend System ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Trend System ((fig.)), eingetragen durch Element-System Rudolf Bohnacker GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.