Details zur Marke starfruit BRIDGING WORLDS ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
63529/2007
Bildmarke
starfruit BRIDGING WORLDS ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
31.03.2008
Hinterlegungsdatum
29.11.2007
Eintragsänderung
15.04.2008
Ablauf Schutzfrist
29.11.2017
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 72 vom 15.04.2008
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 38, 41
Löschdatum
03.07.2018
Inhaber
Vertreter
Konsumstrasse 16A
3007 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Detailhandel, insbesondere via globale elektronische Computernetzwerke (Internet); Vermittlung von Verträgen über die Anschaffung und Veräusserung von Waren.
Klasse 38
Telekommunikation.
Klasse 41
Unterhaltungsdienstleistungen, insbesondere zur Verfügungstellen von online-Spielen via globale Computernetzwerke (Internet); Dienstleistungen im Zusammenhang von online-Spielen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag starfruit BRIDGING WORLDS ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 569743 gehört zu der Bildmarke «-» von Swisscom (Schweiz) AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 569743 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Juli 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 569743 gehört dem Inhaber Swisscom (Schweiz) AG Alte Tiefenaustrasse 6, Worblaufen, Post:, 3050 Bern CH. Swisscom (Schweiz) AG wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16A, 3007 Bern CH.
Marke starfruit BRIDGING WORLDS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke starfruit BRIDGING WORLDS ((fig.)), eingetragen durch Swisscom (Schweiz) AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.