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Bildmarke theFamily von onaflower dj management ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.03.2008

Bildmarke 568650

Details zur Marke theFamily ((fig.))

Gesuch Nr.

61057/2007

Bildmarke

theFamily ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.02.2008

Hinterlegungs­datum

07.10.2007

Eintragsänderung

11.03.2008

Ablauf Schutzfrist

07.10.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 49 vom 11.03.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 35, 41

Löschdatum

15.05.2018

Farbanspruch

Gelb, rot, blau.

Inhaber

onaflower dj management
Daniel Heinzer, Johannes-Beugger-Str. 112
8408 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag theFamily ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 568650 gehört zu der Bildmarke «-» von onaflower dj management. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 568650 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Mai 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 568650 gehört dem Inhaber onaflower dj management Daniel Heinzer, Johannes-Beugger-Str. 112, 8408 Winterthur CH. Der Inhaber onaflower dj management hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke theFamily ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke theFamily ((fig.)), eingetragen durch onaflower dj management, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.