Home  »  Meldung vom 13.01.2010  »  Marke JOHANN MARIA FARINA ZUR MADONNA von Matthias Scheller

JOHANN MARIA FARINA ZUR MADONNA (568475)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.03.2008



Details zur Marke JOHANN MARIA FARINA ZUR MADONNA

Gesuch Nr.

61915/2007

Wortmarke

JOHANN MARIA FARINA ZUR MADONNA

Eintrag ins Markenregister

21.02.2008

Hinterlegungs­datum

25.10.2007

Eintragsänderung

06.03.2008

Ablauf Schutzfrist

25.10.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 46 vom 06.03.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Löschdatum

02.11.2009

Inhaber

Matthias Scheller
Alleestrasse 7a
8590 Romanshorn CH
 

Vertreter

Lenz & Staehelin Rechtsanwälte
Bleicherweg 58
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Seifen; Parfümeriewaren, insbesondere Kölnisch Wasser; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege.

Zusammenfassung zum Markeneintrag JOHANN MARIA FARINA ZUR MADONNA

Markeneintragung: Die Markennummer 568475 gehört zu der Wortmarke «JOHANN MARIA FARINA ZUR MADONNA» von Matthias Scheller. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 568475 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Januar 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 568475 gehört dem Inhaber Matthias Scheller Alleestrasse 7a, 8590 Romanshorn CH. Matthias Scheller wird vertreten durch Lenz & Staehelin Rechtsanwälte Bleicherweg 58, 8027 Zürich CH.


Marke JOHANN MARIA FARINA ZUR MADONNA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JOHANN MARIA FARINA ZUR MADONNA, eingetragen durch Matthias Scheller, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.