Home  »  Meldung vom 23.02.2017  »  aquabal von Niederhäuser AG

Bildmarke aquabal von Niederhäuser AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.03.2008

Bildmarke 568408

Details zur Marke aquabal ((fig.))

Gesuch Nr.

01192/2007

Bildmarke

aquabal ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.02.2008

Hinterlegungs­datum

02.08.2007

Eintragsänderung

04.03.2008

Ablauf Schutzfrist

02.08.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 44 vom 04.03.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5, 11, 40, 44

Inhaber

Niederhäuser AG
Station West 1
6023 Rothenburg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Düngemittel für landwirtschaftliche Zwecke; Kulturen von Mikroorganismen, ausser für medizinische oder tierärztliche Zwecke.

Klasse 5

Kulturen von Mikroorganismen für medizinische oder tierärztliche Zwecke, Nährstoffe für Mikroorganismen.

Klasse 11

Abwasserkläranlagen.

Klasse 40

Wasserbehandlung.

Klasse 44

Schädlings- und Ungeziefervernichtung, für landwirtschaftliche Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag aquabal ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 568408 gehört zu der Bildmarke «-» von Niederhäuser AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 568408 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Februar 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 568408 gehört dem Inhaber Niederhäuser AG Station West 1, 6023 Rothenburg CH. Der Inhaber Niederhäuser AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke aquabal ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke aquabal ((fig.)), eingetragen durch Niederhäuser AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.