Home  »  Meldung vom 29.06.2017  »  Marke EVE von Feldschlösschen Getränke Holding AG

Wortmarke EVE von Feldschlösschen Getränke Holding AG - ... 568261


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.03.2008



Details zur Marke EVE

Gesuch Nr.

58563/2007

Wortmarke

EVE

Eintrag ins Markenregister

19.02.2008

Hinterlegungs­datum

08.08.2007

Eintragsänderung

04.03.2008

Ablauf Schutzfrist

08.08.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 44 vom 04.03.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33, 43

Inhaber

Feldschlösschen Getränke Holding AG
Theophil Roniger-Strasse
4310 Rheinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Klasse 43

Verpflegung; Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EVE

Markeneintragung: Die Markennummer 568261 gehört zu der Wortmarke «EVE» von Feldschlösschen Getränke Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 568261 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Juni 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 568261 gehört dem Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG Theophil Roniger-Strasse, 4310 Rheinfelden CH. Der Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke EVE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EVE, eingetragen durch Feldschlösschen Getränke Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.