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Bildmarke REHAFIRST von Rehafirst AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.03.2008

Bildmarke 568209

Details zur Marke REHAFIRST ((fig.))

Gesuch Nr.

50392/2007

Bildmarke

REHAFIRST ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.02.2008

Hinterlegungs­datum

29.06.2007

Eintragsänderung

04.03.2008

Ablauf Schutzfrist

29.06.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 44 vom 04.03.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 45

Löschdatum

05.02.2018

Farbanspruch

Rot, silbergrau, weiss.

Inhaber

Rehafirst AG
Hochfarbstrasse 2
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Stellenberatung im Zusammenhang mit der sozialen und beruflichen Rehabilitation.

Klasse 41

Berufsberatung, -ausbildung und -erziehung im Zusammenhang mit der sozialen und beruflichen Rehabilitation.

Klasse 45

Persönliche Beratung im Zusammenhang mit sozial-beruflicher Integration.

Zusammenfassung zum Markeneintrag REHAFIRST ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 568209 gehört zu der Bildmarke «-» von Rehafirst AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 568209 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Februar 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 568209 gehört dem Inhaber Rehafirst AG Hochfarbstrasse 2, 8006 Zürich CH. Der Inhaber Rehafirst AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke REHAFIRST ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke REHAFIRST ((fig.)), eingetragen durch Rehafirst AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.