Home  »  Meldung vom 09.05.2018  »  Marke CENAXON von Cenaxon GmbH

Wortmarke CENAXON von Cenaxon GmbH - Markeneintrag Nr. 567954


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 26.02.2008



Details zur Marke CENAXON

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

60924/2007

Wortmarke

CENAXON

Eintrag ins Markenregister

12.02.2008

Hinterlegungs­datum

03.10.2007

Eintragsänderung

26.02.2008

Ablauf Schutzfrist

03.10.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 39 vom 26.02.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 37, 42

Löschdatum

08.05.2018

Inhaber

Cenaxon GmbH
Unterortstrasse 3a, Postfach 138
8804 Au CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Unternehmensberatung.

Klasse 37

Informatikdienstleistung zur Installation und Wartung von Netzwerken (Hardware).

Klasse 42

Informatikdienstleistung zur Installation und Wartung von Netzwerken (Software); Beratung im Bereich der Informatiksicherheit; Computersoftwareberatung; Computerberatungsdienste; Vermietung von Computer-Software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CENAXON

Markeneintragung: Die Markennummer 567954 gehört zu der Wortmarke «CENAXON» von Cenaxon GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 567954 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Mai 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 567954 gehört dem Inhaber Cenaxon GmbH Unterortstrasse 3a, Postfach 138, 8804 Au CH. Der Inhaber Cenaxon GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CENAXON mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CENAXON, eingetragen durch Cenaxon GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.