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Bildmarke 567019 von Microsoft Corporation


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.02.2008

Bildmarke 567019

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

63130/2007

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.01.2008

Hinterlegungs­datum

21.11.2007

Eintragsänderung

05.02.2008

Ablauf Schutzfrist

21.11.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 24 vom 05.02.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

26.06.2018

Inhaber

Microsoft Corporation
One Microsoft Way
Redmond, WA 98052-6399 US
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Steuergeräte für Computer und Spielkonsolen in Form von Joysticks, elektronische Steuergeräte, Computermäuse, Computertastaturen, Spielsteuervorrichtungen (gamepads) und Kopfhörer mit Sprechgarnitur (headsets), alle vorgenannten Geräte zur Benutzung im Zusammenhang mit Computern und Videospielkonsolen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 567019 gehört zu der Bildmarke «-» von Microsoft Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 567019 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Juni 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 567019 gehört dem Inhaber Microsoft Corporation One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399 US. Microsoft Corporation wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Microsoft Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.