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Wortmarke Le Royal von Barry Callebaut AG - Markeneintrag ... 56628/2010


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.05.2011



Details zur Marke Le Royal

Gesuch Nr.

Wortmarke

Le Royal

Hinterlegungs­datum

28.06.2010

Ablauf Schutzfrist

28.06.2020

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 32

Löschdatum

13.05.2011

Inhaber

Barry Callebaut AG
Westpark, Pfingstweidstrasse 60
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Milch und Milchprodukte; Milch-Misch-Getränke, insbesondere aromatisierte und koffeinhaltige Milch-Misch-Getränke.

Klasse 30

Kaffee; Kakao und Kakaopulver, insbesondere Instantpulver, Kakaogetränke in Pulverform; Kakao- und Schokoladengetränke; Aromastoffe und Würzmittel für Lebensmittel, insbesondere Aromastoffe für Getränke.

Klasse 32

Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Le Royal

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 56628/2010 gehört zum Markengesuch von Barry Callebaut AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 56628/2010 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Mai 2011 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 56628/2010 / Wortmarke Le Royal von Barry Callebaut AG - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Barry Callebaut AG Westpark, Pfingstweidstrasse 60, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Barry Callebaut AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Le Royal mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Le Royal, eingetragen durch Barry Callebaut AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.