Home  »  Meldung vom 10.10.2017  »  Marke BULLET TO GO von Homeland Housewares, LLC

Wortmarke BULLET TO GO von Homeland Housewares, LLC - ... 566199


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.01.2008



Details zur Marke BULLET TO GO

Gesuch Nr.

52481/2007

Wortmarke

BULLET TO GO

Eintrag ins Markenregister

03.01.2008

Hinterlegungs­datum

05.03.2007

Eintragsänderung

17.01.2008

Ablauf Schutzfrist

05.03.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 11 vom 17.01.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 21

Löschdatum

09.10.2017

Inhaber

Homeland Housewares, LLC
15250 Ventura Boulevard, Suite 300
91403 Sherman Oaks, California, US

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Küchenmaschinen und -geräte, insbesondere Mix- und Mischgeräte für den Haushalt; Teile und Zubehör dieser Waren; alle diese Waren soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 21

Einrichtungsgegenstände und Geräte für die Küche, soweit in dieser Klasse enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BULLET TO GO

Markeneintragung: Die Markennummer 566199 gehört zu der Wortmarke «BULLET TO GO» von Homeland Housewares, LLC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 566199 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Oktober 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 566199 gehört dem Inhaber Homeland Housewares, LLC 15250 Ventura Boulevard, Suite 300, 91403 Sherman Oaks, California, US. Der Inhaber Homeland Housewares, LLC hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BULLET TO GO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BULLET TO GO, eingetragen durch Homeland Housewares, LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.