Home  »  Meldung vom 06.06.2018  »  Marke Falkenmühle von Manser Stefan

Wortmarke Falkenmühle von Manser Stefan - Markeneintrag Nr. 566144


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Appenzell Innerrhoden  AI (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.01.2008



Details zur Marke Falkenmühle

Gesuch Nr.

62063/2007

Wortmarke

Falkenmühle

Eintrag ins Markenregister

28.12.2007

Hinterlegungs­datum

30.10.2007

Eintragsänderung

15.01.2008

Ablauf Schutzfrist

30.10.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 9 vom 15.01.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 35, 43

Löschdatum

05.06.2018

Inhaber

Manser Stefan
Gaiserstrasse 9b
9050 Appenzell CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Falkenmühle

Markeneintragung: Die Markennummer 566144 gehört zu der Wortmarke «Falkenmühle» von Manser Stefan. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 566144 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Juni 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 566144 gehört dem Inhaber Manser Stefan Gaiserstrasse 9b, 9050 Appenzell CH. Der Inhaber Manser Stefan hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Falkenmühle mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Falkenmühle, eingetragen durch Manser Stefan, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.