Home  »  Meldung vom 04.07.2018  »  Marke PHLEBOMANAGER von SIGVARIS AG

Wortmarke PHLEBOMANAGER von SIGVARIS AG - Markeneintrag Nr. 565791


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.01.2008



Details zur Marke PHLEBOMANAGER

Gesuch Nr.

63508/2007

Wortmarke

PHLEBOMANAGER

Eintrag ins Markenregister

17.12.2007

Hinterlegungs­datum

29.11.2007

Eintragsänderung

03.01.2008

Ablauf Schutzfrist

29.11.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 1 vom 03.01.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 44

Löschdatum

03.07.2018

Inhaber

SIGVARIS AG
Gröblistrasse 8
9014 St. Gallen CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Ausbildung.

Klasse 44

Gesundheitspflege für Menschen; Dienstleistungen eines Arztes; Beratung im Zusammenhang mit medizinischen Kompressions- und Stützstrümpfen sowie Venenerkrankungen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag PHLEBOMANAGER

Markeneintragung: Die Markennummer 565791 gehört zu der Wortmarke «PHLEBOMANAGER» von SIGVARIS AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 565791 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Juli 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 565791 gehört dem Inhaber SIGVARIS AG Gröblistrasse 8, 9014 St. Gallen CH. SIGVARIS AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke PHLEBOMANAGER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PHLEBOMANAGER, eingetragen durch SIGVARIS AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.