Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke SIHLBOGEN 2000 W Watt will man mehr? ((fig.)) von Baugenossenschaft Zurlinden

SIHLBOGEN 2000 W Watt will man mehr? ((fig.)) (565459)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 565459

Details zur Marke SIHLBOGEN 2000 W Watt will man mehr? ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

62462/2007

Bildmarke

SIHLBOGEN 2000 W Watt will man mehr? ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.12.2007

Hinterlegungs­datum

07.11.2007

Ablauf Schutzfrist

07.11.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 37

Inhaber

Baugenossenschaft Zurlinden
Albisriederstrasse 358
8047 Zürich CH
 

Vertreter

Giger & Partner
Hofackerstrasse 13a
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag SIHLBOGEN 2000 W Watt will man mehr? ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 565459 gehört zu der Bildmarke «SIHLBOGEN 2000 W Watt will man mehr? ((fig.))» von Baugenossenschaft Zurlinden. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 565459 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 565459 gehört dem Inhaber Baugenossenschaft Zurlinden Albisriederstrasse 358, 8047 Zürich CH. Baugenossenschaft Zurlinden wird vertreten durch Giger & Partner Hofackerstrasse 13a, 8032 Zürich CH.


Marke SIHLBOGEN 2000 W Watt will man mehr? ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SIHLBOGEN 2000 W Watt will man mehr? ((fig.)), eingetragen durch Baugenossenschaft Zurlinden, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.